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Ev.-luth. Gemeindeverband
Northeim Südregion

Feste Regeln

Das Kindergartenportfolio:
Jedes Kind hat seinen eigenen, unverwechselbaren Weg der Entwicklung und des Lernens. Aus diesem Grund führen wir für jedes Kind ein Portfolio, in dem wichtige Entwicklungsschritte dokumentiert werden, z.B. Fotos, Lern‑ und Bildungsgeschichten, Zeichnungen der Kinder, Entwicklungsschnecke.

Kindergartentasche:
Bitte geben Sie Ihrem Kind eine mit Namen versehene Kindergartentasche für das Frühstück mit in den Kindergarten. Bitte achten Sie auf umweltfreundliche Verpackung für das Frühstück z.B. Frischhalteboxen (auch mit Namen versehen). Joghurt bitte in spülbare Behälter geben, da die Kinder oft einen Rest überlassen. Gründen der Müllvermeidung bringen die Kinder Ihre Joghurtbecher, Folien und Tüten wieder mit nach Hause.

Zahnpflege:
Um die Zähne der Kinder lange gesund zu erhalten, ist die tägliche Zahnhygiene sehr wichtig. Aus diesem Grund putzen sich die Kindergartenkinder nach dem Frühstück die Zähne. Zahnbecher, Zahnbürsten und Zahnpasta werden vom Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt.

Süßigkeiten:
Geben Sie Ihrem Kind keine Süßigkeiten mit in den Kindergarten.

Schuhe:
Im Kindergarten dürfen keine Schlappen getragen werden, weil diese eine erhöhte Unfallgefahr, gerade auf den Treppen der Hochebenen, bieten. Bitte geben Sie Ihrem Kind geschlossene Hausschuhe mit in den Kindergarten. Bei schlechtem Wetter sollte die Kinder Gummistiefel ausgerüstet sein.

Kleidung:
Der Kindergarten soll viele Möglichkeiten zum Ausprobieren und Experimentieren bieten, deshalb sollte entsprechend die Kleidung Ihrer Kinder sein, z.B. Matschhose, Schneeanzug. Zeichnen Sie die Kleidungsstücke wie Jacken, Hausschuhe etc. mit Namen aus, denn die Kinder kennen gerade in der ersten Zeit ihre Kleidungsstücke nicht wieder. Häufig haben Kinder auch die gleichen Kleidungsstücke.

Geburtstag:
Jede Gruppe hat einen Geburtstagskalender, auf dem sich ein Bild von ihrem Kind befindet. Dieses Foto machen wir im Kindergarten. Der Geburtstag ist ein besonderer Tag für Ihr Kind, den wir im Kindergarten feiern. Sie haben die Möglichkeit mit ihrem Kind zu überlegen, was es für die Gruppe "ausgeben“ möchte z. B. Eis, Süßigkeiten, Fruchtjoghurt. Bitte sprechen Sie Ihre Wahl mit den Mitarbeiterinnen des Kindergartens ab.

Heimweg:
Soll Ihr Kind allein vom Kindergarten nach Hause gehen, dann teilen Sie uns dieses bitte schriftlich mit. Die Aufsichtspflicht erlaubt es nicht, ihr Kind allein ohne Bestätigung gehen zu lassen. Außerdem dürfen wir Ihr Kind nur nach der Mitteilung der Erziehungsberechtigten, Ihr Kind einer anderen Person z.B. Nachbarin, Freundin mitgeben. Der Heimweg dem Fahrrad allein ist nicht gestattet.

Versicherung:
Die Kinder sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, d.h. Hin‑ und Rückweg von der Haustür. Ebenfalls werden alle Körperschäden reguliert, die während der Zeit des Aufenthaltes im Kindergarten entstanden sind. Die Eltern sind für die Aufsichtspflicht auf dem Hin‑ und Rückweg verantwortlich.

Medikamente:
Es ist den Erzieherinnen nicht erlaubt Medikamente, auch Homöopathische Mittel, zu verabreichen.

Besuchskinder:
Schulkinder, ehemalige Kindergartenkinder, die uns an einem Vormittag für 2 Stunden besuchen wollen, sind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Diesbezüglich muss vor dem Besuch, von den Eltern ein Formular ausgefüllt und unterschrieben werden, dass die Kinder über die eigene Versicherung versichert sind.

Regelung von Fehlzeiten:
Bei einer Erkrankung des Kindes an einer ansteckenden Krankheit muss sofort Mitteilung im Kindergarten gemacht werden! Spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch des Kindergartens ist in jedem Fall bei Ansteckungsgefahr ausgeschlossen. Bevor das Kind nach seiner Genesung der ansteckenden Krankheit den Kindergarten wieder besucht, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
Bitte teilen Sie uns auch Fehltage aus anderen Gründen z. B. Urlaub mit.

Schließungszeiten: Die Schließungszeiten des Kindergartens werden in der Halbjahresübersicht bekannt gegeben. Sie können jährlich variieren.