Plastikmüll auf dem Kompost
So soll der Komposthaufen auf dem Bühler Friedhof eigentlich aussehen, aber nun sieht er so aus:
Dieser Berg an Müll, kam bei der Umladung auf den angeforderten Container ans Licht. Der Containerdienst für Gartenabfälle ist sehr erbost über die Vorgehensweise der Friedhofsnutzer und Nutzungsberechtigten der Grabstätten, dass er sogar in Zukunft mit einer Nichtabholung der Gartenabfälle, oder im Fall eines nochmaligen Verstoßes mit einer enormen Geldbuße droht.
Diese werden wir dann allerdings auf die Nutzungsberechtigten (Friedhofsgebührenordnung) verteilen, da dieser Zustand auch für uns nicht annehmbar ist, da wir extra eine Tonne und einen gelben Sack (dieses ist nicht selbstverständlich, da auf Stadtfriedhöfen der Plastikmüll wieder selbst mitgenommen wird) aufgestellt haben.
Als Hintergrundinformation: Dieser Müll wird in Privatleistung der momentan amtierenden Friedhofsbeauftragten Katja Ihlemann entsorgt, d.h. ihre Mülltonne ist eigentlich ständig voll.
Sollte sich dieser Zustand in dem nächsten 4 Wochen nicht ändern, werden wir den Service: schwarze Tonne und gelber Sack wieder abschaffen und jeder nimmt seinen Müll wieder mit nach Hause.
Der Kirchenvorstand hofft in Zukunft auf eine gute Zusammenarbeit!!
Der Kirchenvorstand informiert
Wie finanziert sich eigentlich unser Friedhof?
Jeder kennt Friedhöfe als Einrichtungen, die es bei uns in jeder Kommune gibt, da die-se verpflichtet sind, Friedhöfe anzulegen. Anders als in vielen anderen Kommunen ist der Friedhof in Bühle in der Trägerschaft der Kirchengemeinde: wir müssen den Fried-hof unterhalten und die Benutzung nach Maßgabe einer Satzung regeln.
Der Haushalt unseres Friedhofes ist eine „selbstabschließende“ Kasse. Das bedeutet, dass alle Ausgaben, die den Friedhof betreffen aus dieser Kasse und damit aus den Gebühren bestritten werden müssen. Die regelmäßige Pflege des großen Friedhofs-areals, das Anlegen neuer Grabfelder, Beschneiden der Bäume und Büsche sowie Reparaturen an Friedhofskapelle und Zaun, Wasserverbrauch und Abfallentsorgung: alles muss durch die Bestattungsgebühren gedeckt sein.
In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach alternativen Bestattungsformen (z.B. grü-ne Wiese) gestiegen. Diese Entwicklung ist eine Herausforderung an die Gestaltung und die Wirtschaftlichkeit unseres Friedhofes. Viele früher als Reihengrab genutzte Flächen bleiben frei, die Einnahmesituation verändert sich zu Ungunsten des Friedhof-haushaltes, z.B. durch die vermehrte Nutzung günstigerer Rasengräber. Die Kosten für den Friedhof sinken jedoch nicht in gleichem Maße. Überhangflächen müssen gepflegt werden und die gesamte Infrastruktur muss erhalten werden, ohne dass eine Refinan-zierung durch Gebühreneinnahmen gegeben ist.
Aus diesen Überlegungen und einer Überprüfung der Gebühren durch das Kirchen-kreisamt ist eine Angleichung der Friedhofsgebühren notwendig und wir bitten um Ihr Verständnis.
Kalkulation der Friedhofsgebühren
Für die Durchführung einer rechtssicheren Gebührenkalkulation war eine sachgerechte Grundlagenermittlung notwendig. Grundlagen für die Gebührenkalkulation sind das Kommunalabgabengesetz des Landes Niedersachsen sowie die Friedhofsgebühren-satzung.
Die zu erwartenden Bestattungszahlen sowie Verlängerungen von Wahlgrabstätten bildeten die Grundlage für eine Vorkalkulation durch das Kirchenkreisamt.
Der Kirchenvorstand hat aufgrund dieser Kalkulation die Erhöhung der Friedhofsge-bühren wie folgt beschlossen:
Kinderreihengrab
200 €
Wahlgrab (Erdbestattung)
1.300 €
Urnenwahlgrab
900 €
Wahlgrab m. kl. Pflegebedarf
1.400 €
Rasenwahlgrab
2.000 €
Rasenurnenwahlgrab
1.500 €
Bestattungskosten (Aushub)
Erdbestattung
Urnenbestattung
760 €
160 €
Grabmalgenehmigung
90 €
Standsicherheitsprüfung
3 €
Friedhofskapelle
250 €
Abräumen inklusive
Das Wasser wird abgestellt
In den Wintermonaten vom 30.Oktober bis 31.März eines jeden Jahres wird auf dem Bühler Friedhof das Wasser für die Bewässerung der Grabanlagen abgestellt.
In dieser Zeit sollten möglichst keine Neubepflanzungen der Gräber vorgenommen werden, da ein Angießen der Pflanzen nicht möglich ist.
Ihr Kirchenvorstand